USt.- ERSTATTUNGSINFORMATION

Private Ausfuhr (Export) für bei uns gekaufte Ware - USt. (MwSt.) - Erstattungsinformation

 

Wegen des enormen Zusatzaufwands ist bei uns eine Erstattung der Umsatzsteuer (ehemals Mehrwertsteuer) erst ab einem Warenwert ab 1.000,- € möglich oder auch wenn die Paketgröße das zulässige Höchstmaß ins Zielland  überschreitet. Beispiel: In der Schweiz werden Sperrgutpakete nur bis 150 cm Länge angenommen. Selbstverständlich liefern wir in Drittländer außerhalb der EU ohne Anrechnung der Umsatzsteuer.

 

Wenn die USt. rückerstattet werden soll, sind wir gegebenenfalls vor Auslieferung der Ware darüber zu informieren. Mit der Handelsrechnung ist ein entsprechendes Ausfuhr-Dokument (Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr) von uns auszufüllen sowie eine zusätzliche Kopie der Rechnung der Sendung beizulegen. Die Dokumente müssen dann an der Grenze beim deutschen Zoll abgestempelt und im Original an uns zurückgeschickt werden. Die Rückerstattung muss auf dem gleichen Weg wie die Zahlung der Ware erfolgen. So hat beispielsweise bei einer Überweisung eine Rücküberweisung auf das gleiche Bankkonto zu erfolgen oder bei der Zahlung per PayPal eine entsprechende PayPal-Rückbuchung.